Entscheidung
Datum: | 19.05.2015 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 46/15 |
Rechtsvorschriften: | §§ 1 Abs. 2 Satz 1, 9, 10 KSchG, § 109 GewO |
Erfolglose Berufung gegen arbeitsgerichtliche Entscheidung zur Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung bereits mangels einschlägiger Abmahnung; zuletzt beidseitig gestellter Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung: Damit erfordert die Auflösungsentscheidung keine Begründung im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz und Satz 2 KSchG - jedoch Anhebung der vom Arbeitsgericht festgesetzten Abfindung.
Anspruch auf Zahlung restlichen "Weihnachtsgeldes".