Entscheidung
| Datum: | 25.10.2012 | 
| Aktenzeichen: | 3 Sa 306/12 | 
| Rechtsvorschriften: | § 611 BGB | 
Besteht ein einheitliches Arbeitsverhältnis mit zwei Arbeitgebern, liegt eine unzulässige Teilkündigung eines Arbeitgebers vor, solange der andere nicht ebenfalls eine Kündigung ausgesprochen hat.
