Entscheidung
| Datum: | 25.05.2012 | 
| Aktenzeichen: | 9 Sa 64/12 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 8 Abs. 3 i.V.m. 8 Abs. 2 TVÜ-Bund | 
Die Klagepartei macht erfolglos einen Anspruch auf Gleichstellung mit Arbeitnehmern geltend, die nach §§ 8 Abs. 3 i.V.m. 8 Abs. 2 TVÜ-Bund einen Anspruch auf Höhergruppierungsgewinn haben.
