Entscheidung
Datum: | 29.03.2012 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 860/09 |
Rechtsvorschriften: | Art. 42, Art. 43 und Art. 99 Schweizerisches Obligationenrecht (OR), § 278 Abs. 1 ZPO |
Anspruch auf Schadensersatz unter Anwendung Schweizerischen Zivilrechts (Obligationenrecht - OR) und, hinsichtlich des Beweismaßes, § 287 Abs. 1 ZPO wegen öffentlicher Äußerungen des ehemaligen ersten Bürgermeisters der beklagten Gemeinde und Nebenintervenienten im Berufungsverfahren unter Verstoß gegen eine Verschwiegenheitsklausel im Aufhebungsvertrag mit dem ausgeschiedenen Kläger (Probleme der haftungsausfüllenden Kausalität, Schätzung einer Schadenshöhe u. a.).