Entscheidung
| Datum: | 24.07.2014 | 
| Aktenzeichen: | 4 Sa 228/14 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 111, 112 BetrVG, Betriebsvereinbarungen | 
Auch zweitinstanzlich als wirksam angesehene Ablösung/Ersetzung eines - falls überhaupt noch bestehenden - Abfindungsanspruches aus einer alten, im Jahr 1996 aus Anlass eines dortigen Betriebsübergangs von der Fa. S. AG zu einem neu gegründeten Unternehmen abgeschlossenen, "Abfindungsbetriebsvereinbarung" bzw. einer einen Sozialplan beinhaltenden Überleitungs-(Gesamtbetriebs-)Vereinbarung 1996 durch einen Insolvenzsozialplan im Jahr 2012
