Entscheidung
| Datum: | 31.01.2012 | 
| Aktenzeichen: | 9 Sa 950/11 | 
| Rechtsvorschriften: | § 305 C BGB | 
Eine auflösende Bedingung, die im Arbeitsvertrag unter der Überschrift "Voraussetzungen/Grundlagen" und nicht in Abschnitt "Beendigung des Arbeitsverhältnsises" enthalten ist, ist eine überraschende Klausel i.S.d. § 305 c BGB.
