Entscheidung
| Datum: | 16.01.2013 | 
| Aktenzeichen: | 11 Sa 858/12 | 
| Rechtsvorschriften: | §§ 38, 37 BetrVG | 
kein Anspruch auf höhere Bonuszahlung, wenn der Arbeitgeber für den Freistellungszeitraum auf eine Zielerreichung einer Vergleichsgruppe abstellt, kein Anspruch auf bessere Bewertung
