Entscheidung
Datum: | 06.03.2013 |
Aktenzeichen: | 10 Sa 829/12 |
Rechtsvorschriften: | §§ 10 IV, 9 Nr. 2 AÜG |
Leistungen, die der AG als pauschalierten Aufwendungsersatz erbringt, sind nicht auf den Anspruch des Leih-AN auf gleiche Grundvergütung anzurechnen.