Entscheidung
| Datum: | 27.06.2013 | 
| Aktenzeichen: | 4 Sa 138/13 | 
| Rechtsvorschriften: | . | 
Auch zweitinstanzlich verneinte Möglichkeit eines - im Rahmen auch mehrerer Hilfsanträge angestrebten - Wechsels eines bei der Erzdiözese München und Freising angestellten Lehrers in einen, im späteren Ruhestand, für ihn finanziell günstigeren Beihilfetarif (830 statt 835): 
Fehlendes Vorliegen der Voraussetzungen nach, nunmehr, den ABD hierfür, keine einzelvertragliche Zusage der Arbeitgeberin in einschlägigen Verlautbarungen, kein Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
 
