Entscheidung
Datum: | 04.06.2014 |
Aktenzeichen: | 11 Sa 956/13 |
Rechtsvorschriften: | § 611 BGB; §§ 3, 7 BETV Chemische Industrie |
Einzelfallentscheidung zur beantragten Höhergruppierung von Entgeltgruppe 8 in 9; wegen fehlender Darlegungen zu den aufeinander aufbauenden Entgeltgruppen und der Erfüllung der höheren Voraussetzungen erfolglos