Das Arbeitsgericht Würzburg
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Würzburg:
1. Der Bezirk des Arbeitsgerichts Würzburg:
Der Bezirk des Arbeitgerichts Würzburg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Gemünden am Main, Kitzingen, Würzburg.
2. Außenkammer Aschaffenburg:
Die Außenkammer Aschaffenburg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg, Obernburg a.M.
3. Außenkammer Schweinfurt
Die Außenkammer Schweinfurt umfasst die Amtsgerichtsbezirke Bad Kissingen, Bad Neustadt/Saale, Haßfurt, Schweinfurt
Das Arbeitsgericht Würzburg finden Sie hier
Digitale Erreichbarkeit
Nutzer-ID beA
DE.Justiz.c51298a4-6bb3-4f74-b707-b357c467673c.ee87
Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Barrierehinweis: Dieses Video enthält keine Tonspur.
Direktor
Herr Deyringer
Geschäftsleiter
Herr Kuhn
1. Änderung zum richterlichen GVP 2025
*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Würzburg sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
poststelle@arbg-wue.bayern.de möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Zuwegung
Links neben der Außentreppe befindet sich ein barrierefrei erreichbarer Rollstuhllift, der zum Informationsbereich führt.
Parken
Unmittelbar vor dem Haupteingang des Gerichts befindet sich ein städtischer Behindertenparkplatz.
Innenbereich
Im Gebäude steht ein barrierefreier Aufzug mit taktiler Beschriftung und Spracherkennung zur Verfügung.
Sanitäranlagen
Im Öffentlichkeitsbereich befindet sich eine barrierefreie Behinderten-Toilette.
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
Der Zutritt zum Sitzungssaal ist bedingt barrierefrei. Die Rechtsantragstelle ist barrierefrei erreichbar.
Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an poststelle@arbg-wue.bayern.de