Kammer Schwandorf
Inhaltsverzeichnis
Die Örtliche Zuständigkeit der Außenkammer Schwandorf:
Die Kammer Schwandorf umfasst die Amtsgerichtsbezirke/Landkreise Amberg, Cham, Schwandorf.
Das Arbeitsgericht Weiden - Kammer Schwandorf finden Sie hier
Digitale Erreichbarkeit
DE.Justiz.0904b4a5-95a6-4ca5-ba00-b165e7feb0c7.11bf
Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Den Amts- und Gerichtstag Cham finden Sie hier
Direktor
Dietmar Striegan
Geschäftsleiterin
Franziska von Nordheim
*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.
Telefonverzeichnis des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf
Allgemeine Informationen sind in der Rubrick Güterichterverfahren zu finden.
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Weiden - Kammer Schwandorf sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
xyz
oder telefonisch unter xyz möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Zuwegung
Parken
Innenbereich
Sanitäranlagen
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an xyz