Arbeitsgericht Weiden
Inhaltsverzeichnis
Die Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Weiden einschließlich der Außenkammer Schwandorf:
1. Der Bezirk des Arbeitsgerichts Weiden
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Weiden umfasst die Amtsgerichtsbezirke/Landkreise Weiden und Tirschenreuth
2. Außenkammer Schwandorf
Die Kammer Schwandorf umfasst die Amtsgerichtsbezirke/Landkreise Amberg, Cham, Schwandorf
3. Amts- und Gerichtstag Cham
Der Amts- und Gerichtstag Cham umfasst den Amtsgerichtsbezirk Landkreis Cham
Digitale Erreichbarkeit
DE.Justiz.2b8e2ede-3c72-40ee-bb12-e5accb9d5952.e8a3
Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Barrierehinweis: Dieses Video enthält keine Tonspur.
Direktor
Dietmar Striegan
Geschäftsleiterin
Franziska von Nordheim
*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.
Allgemeine Informationen sind in der Rubrick Güterichterverfahren zu finden.
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Weiden sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
poststelle@arbg-wen.bayern.de
oder telefonisch unter 0961/63 143-0 möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Zuwegung
Wegen Bauarbeiten am Zentraljustizgebäude ist ein barrierefreier Zugang derzeit nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache möglich. Sollten Sie auf einen barrierefreien Zugang zum Arbeitsgericht Weiden angewiesen sein, setzten Sie sich diesbezüglich bitte vorab mit uns telefonisch in Verbindung unter: 0961/63 143-0.
Parken
An der Rückseite des Zentraljustizgebäudes in der Söllnerstraße stehen 3 Behindertenparkplätze. Der sich unmittelbar in diesem Bereich befindliche barrierefreie Nebeneingang ist derzeit wegen Bauarbeiten gesperrt. Sie werden deshalb gebeten, sich mit uns vorab telefonisch in Verbindung zu setzen unter Telefon: 0961/63 143-0.
Innenbereich
Im Innenbereicht ist der barrierefreier Aufzug vorhanden.
Sanitäranlagen
Im Öffentlichkeitsbereich befindet sich eine barrierefreie Toilette (1. Stock).
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
Der Zutritt zu den Sitzungssälen und der Rechtsantragstelle ist barrierefrei.
Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an poststelle@arbg-wen.bayern.de