Kammer Traunstein
Inhaltsverzeichnis
Die Örtliche Zuständigkeit der Außenkammer Traunstein:
Die Kammer Traunstein umfasst die Amtsgerichtsbezirke Laufen und Traunstein.
Digitale Erreichbarkeit
Nutzer-ID beA
DE.Justiz.6de67df5-730f-49bc-bdcd-756f35eb9096.46d4
Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Direktor
Herr Dr. Lubitz
Geschäftsleiter
Herr Siske
weitere Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie hier
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Rosenheim - Kammer Traunstein - sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab 5 Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
Poststelle-ts@arbg-ro.bayern.de
oder telefonisch unter (08 61) 70 65 20 möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit können Sie sich gerne telefonisch an das Gericht 08031 220830 oder per E-Mail an poststelle@arbg-ro.bayern.de wenden.
Zuwegung
Es ist ein ebenerdiger und barrierefreier Zutritt zum Gebäude möglich.
Innenbereich
Es kann auf vorherige Anfrage eine mobile Höranlage zur Verfügung gestellt werden.
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
Der Zutritt zu den Sitzungssälen und zu der Rechtsantragstelle ist barrierefrei.