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Sitzungssaal

Thema 1 von 1

Die Örtliche Zuständigkeit der Außenkammer Traunstein:

Die Kammer Traunstein umfasst die Amtsgerichtsbezirke Laufen und Traunstein.

Anschrift

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ArbG-Ro

Arbeitsgericht Rosenheim
- Kammer Traunstein -
Salinenstraße 4
83278 Traunstein

Tel.: (08 61) 70 65 20
Fax: (08 61) 70 65 22 99


Das Arbeitsgericht Rosenheim - Kammer Traunstein finden Sie hier

Digitale Erreichbarkeit

Nutzer-ID beA

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Öffnungszeiten

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ArbG-Ro

Rechtsantragstelle 

Nur nach telefonischer Vereinbarung.

Terminvergabe über die Telefonauskunft.

Telefonauskunft

Telefonauskunft (0 80 31) 22 083 51

Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Gerichtsgebäude

Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Rechtsantragstelle

Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte. 

Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.

Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.

Telefonauskunft

Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen. 

 

Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle

Direktor
Herr Dr. Lubitz

Geschäftsleiter
Herr Siske

 

Telefonverzeichnis

 

weitere Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie hier

Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Rosenheim - Kammer Traunstein - sind in aller Regel öffentlich.

Wir bitten Besuchergruppen ab 5 Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.

Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
Poststelle-ts@arbg-ro.bayern.de 
oder telefonisch unter (08 61) 70 65 20 möglich.

Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im

Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen

einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.


Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit können Sie sich gerne telefonisch an das Gericht 08031 220830 oder per E-Mail an poststelle@arbg-ro.bayern.de wenden.

Zuwegung

Es ist ein ebenerdiger und barrierefreier Zutritt zum Gebäude möglich. 

Innenbereich

Es kann auf vorherige Anfrage eine mobile Höranlage zur Verfügung gestellt werden. 

Sitzungssäle und Rechtsantragstelle

Der Zutritt zu den Sitzungssälen und zu der Rechtsantragstelle ist barrierefrei.