Das Arbeitsgericht Rosenheim
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Rosenheim einschließlich der Außenkammer Traunstein und des Gerichtstags:
1. Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rosenheim
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rosenheim umfasst die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Mühldorf a. Inn und Rosenheim sowie den Bezirk der
2. Außenkammer Traunstein
Die Kammer Traunstein umfasst die Amtsgerichtsbezirke Laufen und Traunstein.
3. Gerichtstag
Der Gerichtstag Mühldorf a. Inn (angegliedert an das Hauptgericht Rosenheim) umfasst die Amtsgerichtsbezirke Altötting und Mühldorf a. Inn.
Digitale Erreichbarkeit
Nutzer-ID beA
DE.Justiz.337f29cb-1766-4817-8ecf-c50d8af34f75.7e16
Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Rechtsantragstelle
Nur nach telefonischer Vereinbarung.
Terminvergabe über die Telefonauskunft.
Telefonauskunft (Tel. 08031 22 083 51)
im Zeitraum von Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr.
Soweit eine Klärung telefonisch nicht möglich ist oder die Aufnahme eines Antrags erforderlich ist, wird dabei ein Termin vereinbart.
Öffnungszeiten
Amtstag: Nur nach Terminvergabe
Den Amts- und Gerichtstag Mühldorf finden Sie hier
Direktor
Herr Dr. Lubitz
Geschäftsleiter
Herr Siske
weitere Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie hier
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Rosenheim sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab 5 Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
poststelle@arbg-ro.bayern.de
oder telefonisch unter 08031 22 0830 möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit können Sie sich gerne telefonisch an das Gericht 08031 220830 oder per E-Mail an poststelle@arbg-ro.bayern.de wenden.
Zuwegung
Links neben der Außentreppe befindet sich eine Rampe für einen ebenerdigen und barrierefreien Zutritt zum Gebäude.
Innenbereich
Im Gebäude steht eine mobile Höranlage zur Verfügung.
Sanitäranlagen
Im Öffentlichkeitsbereich befindet sich eine barrierefreie Toilette.
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
Der Zutritt zu den Sitzungssälen und zu der Rechtsantragstelle ist barrierefrei.