Kammer Landshut
ArbG-R-11

Rechtsantragstelle

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Die Örtliche Zuständigkeit der Außenkammer Landshut:

Die Kammer Landshut umfasst die Amtsgerichtsbezirke Landau a. d. Isar und Landshut.

Anschrift

Kammer Landshut
ArbG Regensburg

Arbeitsgericht Regensburg  
- Kammer Landshut -
Seligenthaler Straße 10
84034 Landshut
- im Gebäude des Sozialgerichts -

Tel:  0871 31970-0
Fax: 0871 31970-200

Das Arbeitsgericht Regensburg  - Kammer Landshut - finden Sie hier

Digitale Erreichbarkeit

Nutzer-ID beA

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Öffnungszeiten

ArbG-R-6
Michael Groessinger

Rechtsantragstelle

Montag und Donnerstag
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Telefonauskunft

0871 31970-222 (nur Mo. u. Do.) oder 
über das Hauptgericht in Regensburg unter 0941 5025-323 (Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr) 

Gerichtsgebäude

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Rechtsantragstelle

Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte. 

Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.

Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.

Telefonauskunft

Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen. 

 

Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle

Direktor
Herr Dr. Schindler

Geschäftsleiter
Herr Daffner
 

<downoad> Geschäftsverteilungsplan 2025

Telefonverzeichnis

 

Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie hier

Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Regensburg - Kammer Landshut sind in aller Regel öffentlich.

Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.

Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
poststelle-la@arbg-r.bayern.de 
oder telefonisch unter 0871 31970 - 202 möglich.

Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im

Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen

einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.

Zuwegung

An der Außentreppe zum Haupteingang befindet sich eine behindertengerechte Rampe, die einen barrierefreien Zugang zum Gebäude ermöglicht. 

Parken

Neben der Rampe beim Haupteingang befindet sich ein ausgewiesener Behindertenparkplatz.

 

Innenbereich

Im Gebäude stehen ein Treppenlift im Eingangsbereich und ein Aufzug im Wartebereich zur Verfügung.

 

Sanitäranlagen

Gegenüber der Pforte (Sicherheitsdienst) befindet sich eine barrierefreie Toilette.

 

Sitzungssäle und Rechtsantragstelle

Der Zugang zu den Sitzungssälen und der Rechtsantragstelle ist barrierefrei möglich.

 

Orientierung

Im für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereich des Gebäudes werden sehbehinderte Besucher durch vorhandenes Sicherheitspersonal zu den Sitzungssälen bzw. zu der Rechtsantragstelle geleitet.


Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an poststelle@arbg-la.bayern.de