Kammer Landshut
Inhaltsverzeichnis
Die Örtliche Zuständigkeit der Außenkammer Landshut:
Die Kammer Landshut umfasst die Amtsgerichtsbezirke Landau a. d. Isar und Landshut.
Das Arbeitsgericht Regensburg - Kammer Landshut - finden Sie hier
Digitale Erreichbarkeit
Nutzer-ID beA
safe-sp1-1476086165239-016300511
Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Direktor
Herr Dr. Schindler
Geschäftsleiter
Herr Daffner
<downoad> Geschäftsverteilungsplan 2025
Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie hier
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Regensburg - Kammer Landshut sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
poststelle-la@arbg-r.bayern.de
oder telefonisch unter 0871 31970 - 202 möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Zuwegung
An der Außentreppe zum Haupteingang befindet sich eine behindertengerechte Rampe, die einen barrierefreien Zugang zum Gebäude ermöglicht.
Parken
Neben der Rampe beim Haupteingang befindet sich ein ausgewiesener Behindertenparkplatz.
Innenbereich
Im Gebäude stehen ein Treppenlift im Eingangsbereich und ein Aufzug im Wartebereich zur Verfügung.
Sanitäranlagen
Gegenüber der Pforte (Sicherheitsdienst) befindet sich eine barrierefreie Toilette.
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
Der Zugang zu den Sitzungssälen und der Rechtsantragstelle ist barrierefrei möglich.
Orientierung
Im für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereich des Gebäudes werden sehbehinderte Besucher durch vorhandenes Sicherheitspersonal zu den Sitzungssälen bzw. zu der Rechtsantragstelle geleitet.
Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an poststelle@arbg-la.bayern.de