Das Arbeitsgericht Regensburg
Die Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Regensburg einschließlich der Außenkammer Landshut und der Gerichtstage:
1.Der Bezirk des Arbeitsgerichts Regensburg
Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Regensburg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Kelheim, Neumarkt i.d.Opf., Regensburg und Straubing, sowie den Bezirk der
2.Außenkammer Landshut
Die Kammer Landshut umfasst die Amtsgerichtsbezirke Landau a. d. Isar und Landshut.
3.Gerichtstage
Der Gerichtstag Neumarkt (angegliedert an das Hauptgericht Regensburg) umfasst den Amtsgerichtsbezirk Neumarkt i. d. Opf..
Der Gerichtstag Straubing (angegeliedert an das Hauptgericht Regensburg) umfasst den Amtsgerichtsbezirk Straubing.
Digitale Erreichbarkeit
Nutzer-ID beA
safe-sp1-1473410408446-016282223
Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Öffnungszeiten
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bus: Linien 561, 562, 563, 573, Haltestelle Rathaus; Linie 564, Haltestelle Klostertor
Den Amts- und Gerichtstag Neumarkt finden Sie hier
Direktor
Herr Dr. Schindler
Geschäftsleiter
Herr Daffner
<downoad> Geschäftsverteilungsplan 2025
Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie hier
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Regensburg sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
poststelle@arbg-r.bayern.de
oder telefonisch unter 0941/5025-0 und 0941/5025-333 möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Zuwegung
An der Außentreppe zum Haupteingang befindet sich eine behindertengerechte Rampe, die einen barrierefreien Zugang zum Gebäude ermöglicht.
Parken
Beim Haupteingang befindet sich an der Ecke Bertoldstraße / Hallergasse ein städtischer Behindertenparkplatz.
Innenbereich
Im Gebäude stehen ein Aufzug und ein Treppenlift zur Verfügung.
Sanitäranlagen
Im öffentlich zugänglichen Wartebereich bei den Sitzungssälen befindet sich eine barrierefreie Toilette.
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
Der Zugang zu den Sitzungssälen und der Rechtsantragstelle ist barrierefrei möglich.
Orientierung
Im für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereich des Gebäudes werden sehbehinderte Besucher durch vorhandenes Sicherheitspersonal zu den Sitzungssälen bzw. zu der Rechtsantragstelle geleitet.