Das Arbeitsgericht Passau
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Passau einschließlich der Außenkammer Deggendorf und des Gerichtstages:
1.Der Bezirk des Arbeitsgerichts Passau
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Passau umfasst die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Freyung und Passau sowie den Bezirk der
2.Außenkammer Deggendorf
Der Bezirk der Kammer Deggendorf umfasst die Amtsgerichtsbezirke Deggendorf und Viechtach.
3.Gerichtstag
Der Bezirk des Gerichtstags Eggenfelden (angegliedert an das Hauptgericht Passau) umfasst den Amtsgerichtsbezirk Eggenfelden.
Digitale Erreichbarkeit
Nutzer-ID beA
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Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Öffnungszeiten
Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 9.00 bis 12.00 Uhr
Zur Stellung von Klagen und/oder Anträgen oder wegen eines Auskunftsersuchens am Amtstag wird vor einem unvermittelten Erscheinen gebeten, sich vorab innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten unter der Nummer 0851/95949-0 telefonisch an das Arbeitsgericht Passau zu wenden.
Den Amts- und Gerichtstag Eggenfelden finden Sie hier
Direktorin
Frau Gahbauer
Geschäftsleiter
Herr Krenn
weitere Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie hier
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Passau sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
Mail
oder telefonisch unter ... möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Zuwegung
Parken
Innenbereich
Sanitäranlagen
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
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