Kammer Weilheim
Inhaltsverzeichnis
Die Örtliche Zuständigkeit der Außenkammer Weilheim:
Die Kammer Weilheim umfasst die Amtsgerichtsbezirke/Landkreise Weilheim/Obb. und Garmisch-Partenkirchen.
Hinweis
Wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung ist die Rechtsantragstelle am Arbeitsgericht München - Außenkammer Weilheim - am Donnerstag, den 03.07.2025 nicht besetzt.
Wir bitten um Verständnis, dass am 17.07.2025 aufgrund von personellen Engpässen die Rechtsantragsstelle im Rahmen des Amtstages nicht besetzt ist.
Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Präsidentin
Frau Kautnik
Vizepräsidentin
Frau Dr. Kremerskothen
Geschäftsleiterin
Frau Weynen
Geschäftsverteilungsplan 2025*
Geschäftsverteilungsplan 2024*
3. Änderung zum richterlichen GVP 2024
*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.
0881 122328-
Telefonzentrale | - 60 |
Kammern 21 und 29 | - 61 |
Fax | - 70 |
Poststelle-wm@arbg-m.bayern.de |
Nähere Informationen zum Güterichterverfahren (nicht Güteverfahren) finden Sie in diesem Merkblatt .
Bei Interesse an Film- und Fernsehproduktionen im und um das Dienstgebäude des Arbeitsgerichts München - Kammer Weilheim, wenden Sie sich bitte an die Präsidialgeschäftsstelle unter der Rufnummer 089 30619-247 bzw. -248 oder senden Sie eine E-Mail an Poststelle-wm@arbg-m.bayern.de
Wir möchten Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass Film- und Fernsehaufnahmen nur gestattet werden können, wenn sichergestellt ist, dass weder die besonderen Sicherheitsaspekte des Gerichts noch der Gerichtsbetrieb sowie die Besucher des Hauses durch die Dreharbeiten beeinträchtigt bzw. behindert werden.
Ein ausreichender zeitlicher Vorlauf ist nötig, weil im Zuge einer Genehmigung ein Gestattungsvertrag abzuschließen ist, in dem Nutzungsentschädigungen und Unkostenpauschalen zu regeln und einschlägige Haftungs- und Verpflichtungserklärungen abzugeben sind.
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht München - Kammer Weilheim sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
Poststelle-wm@arbg-m.bayern.de
oder telefonisch unter 089 30619-332 möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Zuwegung
Der Zuweg zum Hauptgebäude ist über eine Rollstuhlrampe barrierefrei zu erreichen.
Sanitäranlage
Im Innenbereich befindet sich eine barrierefreie Toilette.
Sitzungssaal und Rechtsantragstelle
Der Zutritt zum Sitzungssaal und zur Rechtsantragstelle ist derzeit nur eingeschränkt barrierefrei möglich. Im Bedarfsfall wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten.
Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit im Arbeitsgericht München - Außenkammer Weilheim - wenden Sie sich bitte an poststelle@arbg-m.bayern.de.