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Sitzungssaal 1

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Sitzungssaal 2

Thema 1 von 2

Die Örtliche Zuständigkeit der Außenkammer Ingolstadt:

Die Kammer Ingolstadt umfasst die Amtsgerichtsbezirke/Landkreise Ingolstadt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg/Donau.

Anschrift

ArbG_M_Ka_ING_A
ArbG M

Arbeitsgericht München - Kammer Ingolstadt
Proviantstraße 1
85049 Ingolstadt

Tel.: 0841 93586-60
Fax: 0841 93586-87

Das Arbeitsgericht München - Kammer Ingolstadt finden Sie hier

Digitale Erreichbarkeit

Nutzer-ID beA

 

Mehr zur Digitalen Erreichbarkeit

Öffnungszeiten

ArbG-M-4
Michael Groessinger

Rechtsantragstelle

Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr

Termine für ein persönliches Vorsprechen nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 0841 93586-72)

Telefonauskunft

Tel.: 0841 93586-72
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Gerichtsgebäude

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag von 8:00 Uhr bis 14.00 Uhr

Hinweis zur Rechtsantragstelle

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund von personellen Engpässen die Rechtsantragsstelle im Rahmen des Amtstages an folgenden Tagen nicht besetzt ist:

- 08.07.2025
- 10.07.2025
- 14.07.2025
- 17.07.2025
- 21.07.2025
- 24.07.2025

Rechtsantragstelle

Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte. 

Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.

Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.

Telefonauskunft

Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen. 

 

Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle

Präsidentin
Frau Kautnik

Vizepräsidentin
Frau Dr. Kremerskothen

Geschäftsleiterin
Frau Weynen

Geschäftsverteilungsplan 2025*

Geschäftsverteilungsplan 2024*

3. Änderung zum richterlichen GVP 2024

*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.

0841 93586-

Telefonzentrale - 60
Telefonauskunft - 72
Kammer 10 - 76
Kammer 18 - 78
Kammer 24 - 79
Fax - 87
E-Mail Poststelle-in@arbg-m.bayern.de

Nähere Informationen zum Güterichterverfahren (nicht Güteverfahren) finden Sie in diesem Merkblatt .

 Informationen zum Güterichterverfahren 

Bei Interesse an Film- und Fernsehproduktionen im und um das Dienstgebäude des Arbeitsgerichts München, wenden Sie sich bitte an die Präsidialgeschäftsstelle unter der Rufnummer 089 30619-247 bzw. -248 oder senden Sie eine E-Mail an poststelle-in@arbg-m.bayern.de.

Wir möchten Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass Film- und Fernsehaufnahmen nur gestattet werden können, wenn sichergestellt ist, dass weder die besonderen Sicherheitsaspekte des Gerichts noch der Gerichtsbetrieb sowie die Besucher des Hauses durch die Dreharbeiten beeinträchtigt bzw. behindert werden.

Ein ausreichender zeitlicher Vorlauf ist nötig, weil im Zuge einer Genehmigung ein Gestattungsvertrag abzuschließen ist, in dem Nutzungsentschädigungen und Unkostenpauschalen zu regeln und einschlägige Haftungs- und Verpflichtungserklärungen abzugeben sind.

Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht München - Kammer Ingolstadt sind in aller Regel öffentlich.

Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.

Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
Poststelle-in@arbg-m.bayern.de
oder telefonisch unter 089 30619-332 möglich.

Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im

Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen

einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.

Zuwegung

Der Sitzungssaalbereich ist ebenerdig zugänglich. 


Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit im Arbeitsgericht München - Außenkammer Ingolstadt - wenden Sie sich bitte an poststelle@arbg-m.bayern.de.