Das Arbeitsgericht Kempten
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Kempten einschließlich der Gerichtstage:
1. Der Bezirk des Arbeitsgerichts Kempten umfasst die Amtsgerichtsbezirke Kaufbeuren, Kempten (Allgäu), Lindau (Bodensee), Memmingen und Sonthofen.
2. Der Gerichtstag Kaufbeuren (angegliedert an das Hauptgericht Kempten) umfasst den Amtsgerichtsbezirk Kaufbeuren.
3. Der Gerichtstag Memmingen (angegeliedert an das Hauptgericht Kempten) umfasst den Amtsgerichtsbezirk Memmingen.
Digitale Erreichbarkeit
Nutzer-ID beA
DE.Justiz.f8112763-021a-41b7-8117-6a12c8e3a74b.4641
Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Öffnungszeiten des Amtstags
Jeden Donnerstag von
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Klagen und Anträge können jederzeit am Hauptgericht in Kempten aufgenommen werden.
Telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen am Hauptgericht erfolgen unter 0831 52212-550.
Den Amts- und Gerichtstag Kaufbeuren finden Sie hier
Direktor/in
N.N.
Geschäftsleiterin
Frau Eller
weitere Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie hier
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Kempten sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
poststelle@arbg-ke.bayern.de
oder telefonisch unter 0831 52212-0 möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat.
Innenbereich
Der Öffentlichkeitsbereich ist für alle barrierefrei zugänglich.
Sanitäranlagen
Im Eingangsbereich befindet sich eine barrierefreie Toilette.
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
Der Zutritt zu den Sitzungssälen und zu der Rechtsantragstelle ist barrierefrei.
Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an poststelle@arbg-ke.bayern.de