Das Arbeitsgericht Bamberg
Inhaltsverzeichnis
Die Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Bamberg:
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Bamberg umfasst die kreisfreien Städte Bamberg und Coburg sowie die Landkreise Bamberg, Coburg, Forchheim, Kronach und Lichtenfels
Digitale Erreichbarkeit
Nutzer-ID beA:
DE.Justiz.7e2b027b-8d70-4ad7-afe1-4f4b8be252cb.2a2a
Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Direktorin
Frau Altenbeck
Geschäftsleiter
Herr Dotterweich
Geschäftsverteilungsplan 2025*
1. Änderung zum richterlichen GVP 2025
2. Änderung zum richterlichen GVP 2025
*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.
Allgemeine Informationen sind in der Rubrik Güterichterverfahren zu finden.
Informationen zum Güterichterverfahren
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Bamberg sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
poststelle@arbg-ba.bayern.de
oder telefonisch unter 0951/98042-10 möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Zuwegung
Im Innenhof gewährleistet eine Rampe mit Handlauf den barrierefreien Zutritt zum Gerichtsgebäude.
(Zugang über Brückenstraße)
Parken
Im Innenhof befindet sich ein Behindertenparkplatz.
(Zufahrt über Brückenstraße)
Innenbereich
Im Gebäude steht ein barrierefreier Aufzug zur Verfügung.
Sanitäranlagen
Im Öffentlichkeitsbereich (Erdgeschoss) befindet sich eine barrierefreie Toilette.
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
Der Zutritt zu den Sitzungssälen und zu der Rechtsantragstelle ist barrierefrei.
Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an poststelle@arbg-ba.bayern.de