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Die Örtliche Zuständigkeit der Außenkammer Neu-Ulm umfasst die Amtsgerichtsbezirke Günzburg und Neu-Ulm.

Anschrift

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Arbeitsgericht Augsburg
- Kammer Neu-Ulm -
Meininger Allee 5
89231 Neu-Ulm

Postanschrift
Postfach 10 11 52
86001 Augsburg

Kontakt
Tel.: 0821 71035-0 (Vermittlung)
Tel.: 0821 71035-555 (Rechtsauskunft)
Fax: 0821 71035-999

 

Das Arbeitsgericht Augsburg - Kammer Neu-Ulm - finden Sie hier.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bus: Linien 6 und 7 (Haltestelle Neu-Ulm Bahnhof/ZUP)

Digitale Erreichbarkeit

Nutzer-ID beA 

DE.Justiz.fbd5d3ac-b5fa-41ba-aaef-f2c8eda52932.4700

Mehr zur Digitalen Erreichbarkeit

Öffnungszeiten

ArbG-RAST3
Michael Groessinger

Rechtsantragstelle

Nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 0821 71035-555)

Telefonauskunft

Montag bis Freitag von 9:30 bis 11:30 Uhr (Tel. 0821 71035-555)

Gerichtsgebäude

nur nach telefonischer Vereinbarung und bei Sitzungsbetrieb

Parteiverkehr nur nach telefonischer Vereinbarung.

Rechtsantragstelle

Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte. 

Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.

Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.

Telefonauskunft

Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen. 

 

Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle

Direktor
Herr Taubert

Geschäftsleiter
Herr Kern

Telefonverzeichnis

 

Nähere Informationen zum Güterichterverfahren (nicht Güteverfahren) finden Sie in diesem Merkblatt .

Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Augsburg sind in aller Regel öffentlich.

Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.

Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter
Zentrale_Dienste@arbg-a.bayern.de
oder telefonisch unter 0821 71035-301 möglich.

Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im

Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen

einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmern zukommen.

Zuwegung

Der Zugang ist ebenerdig und verschafft barrierefreien Zutritt zum Gebäude. 

Der Zuweg über die Tiefgarageneinfahrt ist ebenfalls ebenerdig.

Parken

In der Tiefgarage befinden sich zwei Behindertenparkplätze. Der Zugang zu den Aufzügen ist ebenerdig.

Innenbereich

Im Gebäude stehen zwei barrierefreie Aufzüge mit taktiler Beschriftung zur Verfügung.

Sanitäranlagen

Im Öffentlichkeitsbereich befindet sich eine barrierefreie Toilette.

Sitzungssäle und Rechtsantragstelle

Der Zutritt zum Sitzungssaal und zur Rechtsantragstelle ist barrierefrei.


Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit beim Arbeitsgericht Augsburg, der Außenkammer Neu-Ulm sowie am Gerichtstag Donauwörth wenden Sie sich bitte an poststelle@arbg-a.bayern.de .