Das Arbeitsgericht Augsburg
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Augsburg einschließlich der Außenkammer Neu-Ulm und des Gerichtstages Donauwörth umfasst folgende Amtsgerichtsbezirke:
1. Arbeitsgericht Augsburg (Hauptgericht):
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Augsburg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Aichach und Augsburg.
2. Außenkammer Neu-Ulm:
Die Kammer Neu-Ulm umfasst die Amtsgerichtsbezirke Günzburg und Neu-Ulm.
3. Gerichtstag Donauwörth:
Der Gerichtstag Donauwörth ist an das Hauptgericht angegliedert umfasst die Amtsgerichtsbezirke Dillingen a.d. Donau und Nördlingen.
Kontakt
Tel.: 0821 71035-0 (Vermittlung)
Tel.: 0821 71035-555 (Rechtsauskunft)
Fax: 0821 71035-999
Das Arbeitsgericht Augsburg finden Sie hier.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Straßenbahn: Linien 2, 3 und 6 (Haltestelle Theodor-Heuss-Platz/IHK)
Bus: Linien 41 und 43 (Haltestelle Theodor-Heuss-Platz/IHK)
Digitale Erreichbarkeit
Nutzer-ID beA
DE.Justiz.ab379485-b764-4d40-9806-53e821cf56eb.fa75
Rechtsantragstelle
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Telefonauskunft
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle
Barrierehinweis: Dieses Video enthält keine Tonspur.
Direktor
Herr Taubert
Geschäftsleiter
Herr Kern
weitere Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie hier
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht Augsburg sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter
Zentrale_Dienste@arbg-a.bayern.de
oder telefonisch unter 0821 71035-0 möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmern zukommen.
Zuwegung
An der Außentreppe zum Haupteingang befindet sich über eine Rampe ein barrierefreier Zugang zum Gebäude.
Parken
Vor dem Haupteingang (Frohsinnstraße 2) befindet sich ein Behindertenparkplatz.
Innenbereich
Im Gebäude steht ein barrierefreier Aufzug mit taktiler Beschriftung und Spracherkennung zur Verfügung.
Sanitäranlagen
Im Öffentlichkeitsbereich befindet sich eine barrierefreie Toilette.
Sitzungssäle und Rechtsantragstelle
Der Zutritt zu den Sitzungssälen und zu der Rechtsantragstelle ist barrierefrei.
Bei Fragen zu den Maßnahmen der Barrierefreiheit beim Arbeitsgericht Augsburg, der Außenkammer Neu-Ulm sowie am Gerichtstag Donauwörth wenden Sie sich bitte an poststelle@arbg-a.bayern.de .