Rechtsanwaltskosten
In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – oder aufgrund von Vereinbarungen. Solche Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren immer möglich, es sind jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben zu beachten (§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 3a bis 4b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Neben der Gebühr entstehen Aufwendungen, die den Mandanten in Rechnung gestellt werden können, zum Beispiel Portoauslagen, Reisekosten oder Umsatzsteuer.
Grundlagen zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren finden Sie u.a. auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer .
Die Bundesrechtsanwaltskammer ist der gesetzliche Zusammenschluss der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern in Deutschland und die Dachorganisation der deutschen Rechtsanwaltschaft. Sie hat ihren Sitz in Berlin und unterhält eine Geschäftsstelle in Brüssel. Als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Bundesrechtsanwaltskammer die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.