Gerichtskosten
Für die gerichtliche Tätigkeit fällt eine Gebühr an. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gerichtskostengesetz .
Daneben kann das Gericht bestimmte Auslagen (zum Beispiel Zustellungsgebühren, Entschädigungen für Zeugen, Honorare für Dolmetscher, Übersetzer und Sachverständige, Kosten für Fotokopien) den Parteien des Rechtsstreits in Rechnung stellen.
Außergerichtliche Kosten
Neben den Gerichtskosten entstehen Kosten durch die Prozessführung, wie zum Beispiel für den Zeitaufwand, Reisekosten zum Termin.
Den bekanntesten Kostenblock stellen hier die Anwaltskosten dar.