Gerichtskosten

Kosten des Verfahrens

Jedes Klageverfahren und jeder Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht löst eine Gebühr aus und es können Auslagen entstehen. Die Kosten werden erst nach Abschluss des Verfahrens in Rechnung gestellt.

Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert, das heißt, wenn um viel gestritten wird, ist auch das Kostenrisiko entsprechend höher.

Zu den Kosten des Verfahrens zählen die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die außergerichtlichen Kosten. Die außergerichtlichen Kosten entstehen durch die Prozessführung, wie zum Beispiel für den Verdientsausfall, Portoauslagen oder Reisekosten zum Termin. Den bekanntesten Kostenblock stellen hier die Anwaltskosten dar.

Wer diese Kosten am Ende tragen muss, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. In erster Instanz gilt die Besonderheit, dass jede Partei ihren Anwalt selbst zahlen muss, egal wie das Verfahren ausgeht.

Streitwertrechtsprechung

Streitwertrechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München

Streitwertrechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg