Güterichterverfahren
In vielen Konflikten lässt sich eine - oftmals verborgene - Lösung finden, die für alle Beteiligten besser sein kann als eine Entscheidung.
Information zum Güterichterverfahren
Seit Juli 2012 hat der Gesetzgeber innerhalb des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht als zusätzliche Möglichkeit für eine einvernehmliche Konfliktbeilegung das Güterichterverfahren vorgesehen, bei dem Sie durch hierfür geschulte Güterichterinnen und Güterichter bei der Suche nach Ihrer eigenen Lösung unterstützt werden. Die Güterichterinnen und Güterichter sind nie zugleich als streitentscheidende Richterinnen oder Richter zuständig.
Das Güterichterverfahren ist etwas anderes als der Gütetermin, der dem erstinstanzlichen Streittermin vor der entscheidenden Kammer vorgeschaltet ist. Der Gütetermin wird vom Vorsitzenden der streitentscheidenden Kammer durchgeführt und ist immer notwendiger Teil des Urteilsverfahrens. Er hat zum Ziel, den Parteien eine schnelle gütliche Einigung zu ermöglichen. Gelingt dies nicht, werden die Weichen für das weitere streitige Verfahren gestellt.
Ablauf des Güterichtersverfahrens
Eine Verweisung in das Güterichterverfahren setzt das Einvernehmen der Parteien voraus und erfolgt nach Klageerhebung/Antragstellung durch Beschluss der zuständigen Richterin bzw. des zuständigen Richters. Die Güterichterverhandlung ist Teil des Gerichtsverfahrens. Die Einladung zur Güterichterverhandlung erfolgt zeitnah und in Absprache mit den Parteien. Anwaltliche Begleitung ist keine Voraussetzung, aber empfehlenswert. Das Güterichterverfahren endet entweder mit einer für die Beteiligten verbindlichen Vereinbarung, die von der Güterichterin oder dem Güterichter als Vergleich protokolliert wird und einen vollwertigen Vollstreckungstitel darstellt, oder mit der Feststellung, dass keine Vereinbarung zustande kommt. Letzteres hat keinerlei nachteilige Auswirkungen: Das Verfahren wird dann an die zuständige Richterin oder den zuständigen Richter zurückgegeben und weitergeführt.
Besonderheit des Güterichterverfahrens
Das Güterichterverfahren ist freiwillig, eigenverantwortlich und vertraulich.
Es wird nur durchgeführt, wenn die am Streit Beteiligten einverstanden sind. Die Beteiligten erhalten die Möglichkeit, gemeinsam und selbstverantwortlich mit Unterstützung der Güterichterin oder des Güterichters eine Konfliktlösung zu erarbeiten, die ihren individuellen Interessen angepasst ist.
Das Verfahren wird – anders als das streitige Verfahren – stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Das gesprochene Wort bleibt vertraulich. Es gelangt – ohne Zustimmung der Parteien – nicht in die Gerichtsakte. Die Güterichterin oder der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation anwenden, ist als Richterin bzw. Richter neutral und ist allparteilich, unterstützt also alle Beteiligten. Sie oder er hat die Aufgabe, in festgefahrenen Konflikten zu vermitteln, bei der Suche nach einem Konsens zu helfen, eine konstruktive Gesprächsatmosphäre zu schaffen und für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander zu sorgen, hat aber keine Entscheidungskompetenz in der Sache.
Vorteile eines Güterichterverfahrens
umfassende Lösung:
Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten – auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten – können herausgearbeitet und für eine Lösung berücksichtigt werden. Im allseitigen Einvernehmen kann der Kreis der Teilnehmer/innen erweitert werden, wenn dies für eine sachgerechte Erörterung des Konflikts sinnvoll erscheint.
selbstbestimmt:
Die Beteiligten bestimmen eigenverantwortlich, wie der Konflikt gelöst wird. Alles, was ihnen wichtig ist, kann erörtert und verbindlich mit Unterstützung der Güterichterin oder des Güterichters geregelt werden. Damit kann eine Entscheidung des Gerichts vermieden werden, die nur die rechtlichen Aspekte behandeln darf.
zukunftsgerichtet:
Nicht die Beurteilung eines in der Vergangenheit liegenden Sachverhalts steht im Mittelpunkt, sondern das, was die Beteiligten für die Gestaltung ihrer Zukunft voneinander brauchen. So kann eine tragfähige Beziehung entstehen oder ein Auseinandergehen positiv gestaltet werden.
konstruktiv:
Ein Konflikt, der im Gespräch miteinander gelöst wird, ist ein gemeinsamer Erfolg und fördert eine dauerhafte Zufriedenheit der Beteiligten mit der gefundenen Lösung. Das Verfahren lohnt sich aber auch dann, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, da es zur Klärung und Versachlichung beitragen kann.
schnell:
In der Regel kommt es in einem Termin zu einer Lösung. Dann kann ein langer Rechtsstreit durch mehrere Instanzen vermieden werden.
kostenneutral:
Für das Güterichterverfahren fallen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren an. Wird eine Einigung als Vergleich protokolliert, entstehen die verfahrensüblichen anwaltlichen Gebühren.