einst.rechtsschutz

Einstweiliger Rechtsschutz

Die Geltendmachung eines Anspruchs vor Gericht kann durchaus eine langwierige Sache werden. Nicht selten dauert es Monate oder Jahre bis über eine Klage entschieden ist. In manchen Fällen ist aber Eile geboten, weil andernfalls das Recht verloren geht oder viel zu spät kommen würde.

Arrest, einstweilige Verfügung

In den seltenen Fällen, in denen ein Anspruch verlorengehen kann, wenn er nicht sofort abgesichert wird, kann ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung begründet sein. Dabei soll der „Arrest“ die Beseitigung des Vermögens verhindern – etwa wenn die Gefahr besteht, dass die Schuldnerin oder der Schuldner Vermögen ins Ausland transferiert. Allerdings muss diese Gefahr – der „Arrestgrund“ – bei Gericht glaubhaft gemacht werden.

Die einstweilige Verfügung soll helfen, einen Anspruch zu sichern. Auch sie kommt nur in Betracht, wenn ein „Verfügungsgrund“ gegeben ist. Ein solcher besteht z.B., wenn ohne möglichst schnelle Entscheidung des Gerichts das Recht schon durch Zeitablauf verlorengehen würde. Das sind Fälle, die ganz besonders eilig sind, zum Beispiel, wenn ein Urlaub vom Arbeitgeber ganz kurzfristig abgelehnt wird und die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer deshalb nicht weiß, ob sie in der nächsten Woche mit den Kindern in den Urlaub fahren kann oder ob er / sie in die Arbeit muss.

Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, erlässt das Gericht ein vorläufiges Urteil oder einen vorläufigen Beschluss. Ob das Recht auf Dauer besteht, kann dann in einem normalen Klageverfahren ausführlich und endgültig geklärt werden.

Bei Verfahren auf Arrest und einstweilige Verfügung wird wegen ihrer Komplexität häufig die Vertretung durch einen Rechtskundigen (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband oder Rechtsanwalt) erforderlich sein.