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Schließung von arbeitsgerichtlichen Amts- und Gerichtstagen zum 01.07.2025

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die auf einer Anregung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs beruhende Schließung der arbeitsgerichtlichen Amts- und Gerichtstage beschlossen. 

Durch den fortschreitenden Ausbau der Videoverhandlungsmöglichkeiten an den Hauptgerichten und Außenkammern können mögliche Nachteile einer Schließung der Gerichtstage abgefedert werden.  

Schließungen im Bezirk des Landesarbeitsgerichts München

Amts- und Gerichtstage in Freising (Arbeitsgericht München),

Amts- und Gerichtstage in Holzkirchen (Arbeitsgericht München),

Amts- und Gerichtstage in Garmisch-Partenkirchen (Arbeitsgericht München),

Amts- und Gerichtstage in Lindau (Arbeitsgericht Kempten)

und

Amts- und Gerichtstage in Bad Reichenhall (Arbeitsgericht Rosenheim)

Die Amts- und Gerichtstage in Eggenfelden , Donauwörth , Straubing , Neumarkt i.d.Opf. , Mühldorf am Inn , Kaufbeuren und Memmingen sind von der Schließung nicht betroffen

Schließungen Bezirk des Landesarbeitsgerichts Nürnberg

Amts- und Gerichtstage in Ansbach (Arbeitsgericht Nürnberg),

Amts- und Gerichtstage in Weißenburg (Arbeitsgericht Nürnberg)

und

Amts- und Gerichtstage in Amberg (Arbeitsgericht Weiden)

Die Amts- und Gerichtstage in Cham sind von der Schließung nicht betroffen.