Schließung von arbeitsgerichtlichen Amts- und Gerichtstagen zum 01.07.2025
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die auf einer Anregung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs beruhende Schließung der arbeitsgerichtlichen Amts- und Gerichtstage beschlossen.
Durch den fortschreitenden Ausbau der Videoverhandlungsmöglichkeiten an den Hauptgerichten und Außenkammern können mögliche Nachteile einer Schließung der Gerichtstage abgefedert werden.
Schließungen im Bezirk des Landesarbeitsgerichts München
Amts- und Gerichtstage in Freising (Arbeitsgericht München),
Amts- und Gerichtstage in Holzkirchen (Arbeitsgericht München),
Amts- und Gerichtstage in Garmisch-Partenkirchen (Arbeitsgericht München),
Amts- und Gerichtstage in Lindau (Arbeitsgericht Kempten)
und
Amts- und Gerichtstage in Bad Reichenhall (Arbeitsgericht Rosenheim)
Die Amts- und Gerichtstage in Eggenfelden , Donauwörth , Straubing , Neumarkt i.d.Opf. , Mühldorf am Inn , Kaufbeuren und Memmingen sind von der Schließung nicht betroffen
Schließungen Bezirk des Landesarbeitsgerichts Nürnberg
Amts- und Gerichtstage in Ansbach (Arbeitsgericht Nürnberg),
Amts- und Gerichtstage in Weißenburg (Arbeitsgericht Nürnberg)
und
Amts- und Gerichtstage in Amberg (Arbeitsgericht Weiden)
Die Amts- und Gerichtstage in Cham sind von der Schließung nicht betroffen.