Arbeitsgericht München
Arbeitsgericht München
Winzererstraße 106
80797 München
Postanschrift:
Arbeitsgericht München
Postfach 40 01 80
80701 München
Tel.: 089 30619-0 (Vermittlung)
089 30619-343 (Rechtsauskunft)
Fax: 089 30619-298
Hinweis: Der technische Betrieb des De-Mail zu EGVP Konverters wird zum 30.11.2024 eingestellt. Ab dem 01.12.2024 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr über De-Mail erreicht werden.
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
(Nummernausgabe bis 11:30 Uhr)
Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.
Bringen Sie bitte Unterlagen zum Arbeitsverhältnis mit wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte deshalb möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Telefonauskunft
Tel.: 089 30619-343
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.
Gerichtsleitung
Präsidentin
Fr. Kautnik
Vizepräsidentin
Fr. Dr. Kremerskothen
Geschäftsleiterin
Fr. Weynen
Zuständigkeit
Die Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts München einschließlich der Außenkammern Ingolstadt und Weilheim und der Gerichtstage:
1. Der Bezirk des Arbeitsgerichts München
Der Bezirk des Arbeitsgerichts München umfasst die Amtsgerichtsbezirke/Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, Miesbach, München, Starnberg und Wolfratshausen sowie die Bezirke der
2. Außenkammer Ingolstadt
Die Kammer Ingolstadt umfasst die Amtsgerichtsbezirke/Landkreise Ingolstadt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg/Donau.
und
3. Außenkammer Weilheim/Obb.
Die Kammer Weilheim umfasst die Amtsgerichtsbezirke/Landkreise Weilheim/Obb. und Garmisch-Partenkirchen.
4. Gerichtstage
Der Gerichtstag Freising (angegliedert an das Hauptgericht München) umfasst den Amtsgerichtsbezirk/Landkreis Freising ohne die Gemeinden Eching, Neufahrn und Hallbergmoos.
Der Gerichtstag Garmisch-Partenkirchen (angegliedert an die Außenkammer Weilheim) umfasst den Amtsgerichtsbezirk/Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Der Gerichtstag Holzkirchen (angegliedert an das Hauptgericht München) umfasst den Amtsgerichtsbezirk/Landkreis Miesbach und aus dem Amtgerichtsbezirk/Landkreis Wolfratshausen die Gemeinden aus dem Bezirk der ehemaligen Zweigstelle Bad Tölz: Bad Heilbrunn, Bad Tölz, Benediktbeuren, Bichl, Gaißach, Greiling, Jachenau, Kochel am See, Lenggries, Reichersbeuern, Sachsenkam, Schlehdorf, Wackersberg .
5. Erläuterungen
Gerichtstage sind Sitzungstage eines Arbeitsgerichts oder einer auswärtigen Kammer, die an einem anderen Ort als dem des Gerichtssitzes oder des Sitzes einer auswärtigen Kammer stattfinden.
Amtstage sind Tage, an denen rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geboten wird, Klagen und sonstige Prozessanträge aufnehmen zu lassen. Dabei werden Auskünfte über Gesetze und Tarifverträge nur erteilt, soweit dies für die Aufnahme von Klagen oder sonstigen Anträgen erforderlich ist.
Eine Gerichtsverwaltung des Arbeitsgerichts befindet sich am Ort der Gerichtstage und Amtstage nicht. Schriftsätze müssen deshalb beim Hauptgericht oder bei der zuständigen auswärtigen Kammer eingereicht werden.
Verfahren
Erläuterungen und Hinweise zum arbeitsgerichtlichen Verfahren finden Sie oben auf der Internetseite unter der Rubik: "ArbG-Verf. & PKH & elektronischer Rechtsverkehr & Videoverhandlung".
Amts- und Gerichtstag Freising
- Amtsgericht -
Anschrift
Amts- und Gerichtstag Freising
Domberg 20
85354 Freising
Öffnungszeiten
Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Für weitere Auskünfte ist das Arbeitsgericht München von 9 Uhr - 11.30 Uhr unter folgender Nummer erreichbar:
089 30619-343
Amts- und Gerichtstag Garmisch-Partenkirchen
Anschrift
Amts- und Gerichtstag Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr und
13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Für weitere Auskünfte ist das Arbeitsgericht München von 9 Uhr - 11.30 Uhr unter folgender Nummer erreichbar:
089 30619-343
Den Amts- und Gerichtstag Garmisch-Partenkirchen finden Sie hier
Amts- und Gerichtstag Holzkirchen
- Agentur für Arbeit, Tagungsraum - EG rechts -
Anschrift
Amts- und Gerichtstag Holzkirchen
Herdergarten 2
83607 Holzkirchen
Öffnungszeiten
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Für weitere Auskünfte ist das Arbeitsgericht München von 9 Uhr - 11.30 Uhr unter folgender Nummer erreichbar:
089 30619-343
Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass am 19.12.2024 und 02.01.2025 aufgrund von personellen Engpässen die Rechtsantragstelle im Rahmen des Amtstages nicht besetzt ist.
Geschäftsverteilungsplan
Geschäftsverteilungsplan 2024*
3. Änderung zum richterlichen GVP 2024
Geschäftsverteilungsplan 2023*
3. Änderung zum richterlichen GVP 2023
6. Änderung zum richterlichen GVP 2023
*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.
Güterichterverfahren
Rufnummern
Datenschutzrechtliche Informationen
Karriere und Ausbildung
Es freut uns, dass Sie sich für eine Karriere beim Arbeitsgericht München interessieren.
Wir sind zuständig für die knapp 4 Mio. Einwohner im auf der hier aufrufbaren Karte eingezeichneten Gebiet. Das entspricht ca. 30% der Einwohner Bayerns. Wir erledigen jedes Jahr durchschnittlich ca. 20.000 arbeitsgerichtliche Verfahren. Das Arbeitsgericht München hat 41 besetzte Kammern, wovon 7 Kammern nicht oder nicht nur in München tagen, sondern in Ingolstadt, Weilheim/Obb., Freising, Garmisch-Partenkirchen und Holzkirchen.
Einen guten Einblick in die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit gibt der Kurzfilm des Bayerischen Rundfunks vom 30.01.2017. Dort beschäftigen wir neben Beamtinnen und Beamten Fachkräfte verschiedener Professionen, z.B.:
- Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d),
- Justizfachangestellte (m/w/d) sowie
- Steuerfachangestellte (m/w/d).
Das bieten wir Ihnen:
- Sicherer Arbeitsplatz
- Interessante und anspruchsvolle Aufgabengebiete
- Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bzw. nach den beamtenrechtlichen Vorschriften
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Flexible Arbeits- und Gleitzeitregelungen
- Familienfreundliche Rahmenbedingungen
- Gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Vergünstigtes Jobticket für MVG, BOB und die DB
- Gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn/Tram) sowie kostenfreie Tiefgaragenstellplätze
- Möglichkeit der Beantragung einer Staatsbedienstetenwohnung
Zur Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten beachten Sie bitte unsere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung.
Ihre Ansprechpartnerinnen am Arbeitsgericht München
für Karriere/Stellenangebote:
Frau Klingl,
Tel. 089 30619-245,
E-Mail: poststelle@arbg-m.bayern.de
für Ausbildung:
Frau Zöttl,
Tel. 089 30619-473,
E-Mail: Ausbildung@arbg-m.bayern.de
Presseinformationen und -mitteilungen
Pressesprecherin
Fr. Zenger
weitere aufsichtführende Richterin am Arbeitsgericht
Tel: 089 30619-295
E-Mail: presse@arbg-m.bayern.de
Allgemeine Informationen für Pressevertreter
Hinweis: Eventuell beabsichtigte Bild- und Tonaufnahmen in Räumlichkeiten des Arbeitsgerichts sind nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Anfragen auf Drehgenehmigungen richten Sie bitte an o.a. Kontaktdaten.
Pressemitteilungen
- Pressemitteillung v. 14.08.2024: "Verfassungstreue im öffentlichen Dienst"
- Pressemitteilung v. 29.12.2022: "Eignung einer Referentin für Rundgangsführungen"
- Pressemitteilung v. 02.09.2022: "Pilotenstreik"
- Pressemitteilung v. 19.02.2019: "Einschränkung des Weisungsrechts"
- Pressemitteilung v. 30.07.2018: "Kündigung im Kunstmuseum"
- Pressemitteilung v. 23.08.2017: "Tariflicher Feiertagszuschlag"
- Pressemitteilung v. 16.03.2017: "Arbeitgeber muss dem Betriebsrat bei Einstellungen keine Unterlagen vorlegen, die er nicht hat."
Geschichte des Arbeitsgerichts München
Über folgenden Link gelangen Sie zur
Film- und Fernsehproduktionen
Bei Interesse an Film- und Fernsehproduktionen im und um das Dienstgebäude des Arbeitsgerichts München, wenden Sie sich bitte an die Präsidialgeschäftsstelle unter der Rufnummer 089 30619-247 bzw. -248 oder senden Sie eine E-Mail an poststelle@arbg-m.bayern.de.
Wir möchten Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass Film- und Fernsehaufnahmen nur gestattet werden können, wenn sichergestellt ist, dass weder die besonderen Sicherheitsaspekte des Gerichts noch der Gerichtsbetrieb sowie die Besucher des Hauses durch die Dreharbeiten beeinträchtigt bzw. behindert werden.
Ein ausreichender zeitlicher Vorlauf ist nötig, weil im Zuge einer Genehmigung ein Gestattungsvertrag abzuschließen ist, in dem Nutzungsentschädigungen und Unkostenpauschalen zu regeln und einschlägige Haftungs- und Verpflichtungserklärungen abzugeben sind.
Besucher und Besuchergruppen
Die Verhandlungen beim Arbeitsgericht München sind in aller Regel öffentlich.
Wir bitten Besuchergruppen ab acht Personen, sich frühzeitig - nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Besuch - bei uns anzumelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass an dem gewünschten Besuchstag ausreichend Sitzungen stattfinden und Plätze zur Verfügung stehen bzw. die Gruppe nicht ganz oder in Teilen mangels Sitzplätzen zurückgewiesen werden muss.
Die Anmeldung einer Besuchergruppe ist unter der
E-Mail zentrale_dienste@arbg-m.bayern.de
oder telefonisch unter 089 30619-332 möglich.
Wir freuen uns über Besucher. Bitte beachten Sie aber, dass der ungestörte Ablauf der Gerichtsverhandlungen unbedingt Vorrang hat und deshalb die Hinweise und Verhaltensregeln im
Merkblatt für Besucher von Gerichtsverhandlungen
einzuhalten sind. Bitte bereiten Sie Ihre Gruppe entsprechend vor und lassen Sie dieses Merkblatt vor dem Besuch der Gerichtsverhandlungen den Teilnehmer/innen zukommen.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
U-Bahn: Linie U2, Haltestelle Hohenzollernplatz
Tram: Linie 27, Haltestelle Herzogstraße