Entscheidung

Datum: 16.01.2013
Aktenzeichen: 11 Sa 858/12
Rechtsvorschriften: §§ 38, 37 BetrVG

kein Anspruch auf höhere Bonuszahlung, wenn der Arbeitgeber für den Freistellungszeitraum auf eine Zielerreichung einer Vergleichsgruppe abstellt, kein Anspruch auf bessere Bewertung

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