Entscheidung
Datum: 02.10.2024
Aktenzeichen: 4 SLa 29/24
Rechtsvorschriften: §§ 123 Abs. 1, 138, 242 BGB
Inhaltsangabe:
Erfolglose Anfechtung eines Aufhebungsvertrages mangels Vorliegens eines Anfechtungsgrundes (arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung).
Auch lag kein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns vor.
Revision wurde beim BAG am 05.12.2024 eingelegt (Az.: 6 AZR 301/24) und am 20.03.2025 als unzulässig verworfen.