Entscheidung

Datum: 19.07.2018
Aktenzeichen: 5 Sa 51/18
Rechtsvorschriften: § 2 TV zur Sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften

Die Parteien streiten darüber, ob die Ansprüche des Klägers aus dem TV Soziale Sicherung entfallen sind, da der Kläger nach ursprünglicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den US-Stationierungsstreitkräften einen neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, der allerdings aufgrund Veranlassung des Klägers nicht in Vollzug gesetzt wurde.

Revision wurde beim BAG am 12.09.2018 unter dem Aktenzeichen 6 AZR 455/18 eingelegt und am 05.09.2019 zurückgewiesen.

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