Entscheidung

Datum: 12.12.2018
Aktenzeichen: 4 TaBV 19/18
Rechtsvorschriften: §§ 100 ArbGG, 87 BetrVG

Die Einigungsstelle ist für die Regelung einer Bleibeprämie offensichtlich unzuständig, wenn die vollständige Betriebsstilllegung bereits erfolgt ist.

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