Entscheidung

Datum: 11.10.2018
Aktenzeichen: 5 Sa 100/18
Rechtsvorschriften: § 109 GewO

Auch wenn das nicht freigestellte Betriebsratsmitglied in den letzten drei Jahren des 16-jährigen Arbeitsverhältnisses fast ausschließlich Betriebsratstätigkeiten ausgeübt hat, darf dieser Zeitraum nicht von der Bewertung der Arbeitsleistung im Zeugnis ausgenommen werden.

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