Entscheidung

Datum: 21.08.2018
Aktenzeichen: 7 Sa 422/17
Rechtsvorschriften: § 288 Abs. 5 BGB

§ 288 Absatz 5 BGB bedarf einer teleologischen Reduktion dahingehend, dass die Bestimmung lediglich auf Geschäftsverkehr im Sinne des Artikel 2 der Richtlinie 2011/7/EU anzuwenden ist, weil der deutsche Gesetzgeber lediglich die Richtlinie umsetzen wollte. Eine Anwendung des § 288 Absatz 5 BGB auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis scheidet somit aus.

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