Entscheidung

Datum: 19.06.2018
Aktenzeichen: 3 Ta 58/18
Rechtsvorschriften: § 1360a BGB

Klagen, die auf die Zahlung von Entgelt oder die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses gerichtet sind, sind keine persönlichen Angelegenheiten im Sinne von § 1360a BGB. Der Ehegatte ist daher nicht zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses verpflichtet, der im Prozesskostenhilfeverfahren zu berücksichtigen wäre.

 zum Volltext