Entscheidung

Datum: 20.07.2016
Aktenzeichen: 4 Ta 83/16
Rechtsvorschriften: §§ 63, 68 GKG

Berechtigte Festsetzung eines überschießenden Vergleichswertes bei Vereinbarung einer Neuerteilung eines Arbeitszeugnisses mit bestimmten Zeugnisinhalten im Vergleich eines Bestandsstreits.

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