Entscheidung

Datum: 22.12.2015
Aktenzeichen: 5 Ta 155/15
Rechtsvorschriften: §§ 127 II, 114, 117 II, IV, 118 ZPO

Vorlage der PKH-Antragsformulare erst nach Erfüllung der streitgegenständlichen Forderung. Die Erfolgsaussichten der Klage im Zeitpunkt der PKH-Gewährung werden verneint.

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