Entscheidung

Datum: 01.09.2015
Aktenzeichen: 7 Sa 592/14
Rechtsvorschriften: § 1 KSchG, § 106 GewO

Der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch teilzunehmen.

Revision wurde beim BAG am 28.12.2015 unter dem Aktenzeichen 2 AZR 855/15 eingelegt und am 20.04.2017 zurückgenommen.

 

 

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