Entscheidung

Datum: 23.04.2015
Aktenzeichen: 4 Ta 39/15
Rechtsvorschriften: § 2 ArbGG

Verneinung der Zuständigkeit gemäß § 2 Abs. 3 ArbGG für eine Schadensersatzklage gegen frühere Prozessbevollmächtigte in einem Arbeitsrechtsstreit.

 zum Volltext