Entscheidung

Datum: 17.09.2014
Aktenzeichen: 4 Sa 344/14
Rechtsvorschriften: §§ 165, 167, 177, 613a, 615 BGB

Der Betriebserwerber kann sich auf die in einem Bestandsstreit gegen den Betriebsveräußerer getroffenen vergleichsweisen Regelungen, die den Bestand des Arbeitsverhältnisses betreffen, auch dann berufen, wenn der behauptete Betriebsübergang bereits vor Rechtshängigkeit der gegen den Betriebsveräußerer erhobenen Kündigungsschutzklage stattgefunden haben sollte.

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