Entscheidung

Datum: 01.10.2013
Aktenzeichen: 4 Ta 128/13
Rechtsvorschriften: §§ 42, 63, 68 GKG, 32 RVG, 182 InsO

Der im Vergleich geregelte Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit einem bestimmten Inhalt ist mit einem Bruttomonatsentgelt zu bewerten (vgl. Streitwertkatalog, B I 24.2).
Eine in den Vergleich aufgenommene Feststellung von Zahlungsansprüchen zur Insolvenztabelle ist nach § 182 InsO nicht mit dem Nominalbetrag sondern der zu erwartenden Quote zu bewerten.
 

 zum Volltext