Entscheidung

Datum: 21.06.2013
Aktenzeichen: 7 Ta 41/13
Rechtsvorschriften: § 33 RVG

Der von einer bundesweiten Kommission erarbeitete Streitwertkatalog ist zwar für die Gerichte nicht bindend, sollte aber im Interesse einer möglichst einheitllichen Streitwertgestaltung regelmäßig angewendet werden.

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