Entscheidung
Datum: 21.06.2013
Aktenzeichen: 7 Ta 41/13
Rechtsvorschriften: § 33 RVG
Der von einer bundesweiten Kommission erarbeitete Streitwertkatalog ist zwar für die Gerichte nicht bindend, sollte aber im Interesse einer möglichst einheitllichen Streitwertgestaltung regelmäßig angewendet werden.