Entscheidung

Datum: 11.07.2012
Aktenzeichen: 4 Sa 82/12
Rechtsvorschriften: §§ 14, 17 TzBfG; § 242 BGB

Der projektbezogene Einsatz von Mitarbeitern an Forschungsvorhaben gestattet die Befristung des Arbeitsvertrages gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 TzBfG.

Ein Missbrauch der befristungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeit i.S.v. § 242 BGB liegt noch nicht vor, wenn die Gesamtdauer von drei befristeten Verträgen mit diesem Sachgrund 11 Jahre und 4 Monate beträgt.
 

Rechtsmittel:


vgl. BAG vom 12.11.2012 - Az.: 7 AZR 987/12

- Revision zurückgewiesen -

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