Entscheidung

Datum: 16.03.2012
Aktenzeichen: 8 Sa 303/11
Rechtsvorschriften: § 7 Abs. 3 BUrlG

Der MTV Einzelhandel in Bayern vom 05.08.2008 enthält anders als der Ergänzungstarifvertrag vom 06.07.2011 kein eigenständiges Urlaubsregime. Urlaub, der wegen langandauernder Erkrankung nicht genommen werden kann, erlischt 15 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums (europarechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG).

Rechtsmittel ist zugelassen.

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