Entscheidung

Datum: 10.02.2012
Aktenzeichen: 8 Sa 342/11
Rechtsvorschriften: § 102 Abs. 1 BetrVG

Zur ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung gehört die Mitteilung der Gründe, warum einzelne Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl herausgenommen worden sind.

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