Entscheidung

Datum: 21.11.2011
Aktenzeichen: 4 Ta 180/11
Rechtsvorschriften: §§ 2, 48 ArbGG, 17a GVG, 133, 157, 611 BGB

Bewirbt sich ein Stellensuchender erfolgreich auf ein Stellenangebot, das die Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses zum Inhalt hat, kommt spätestens durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme eine solche Rechtsbeziehung auch zustande.
Konkrete Umstände für die Begründung eines anderen Rechtsverhältnisses - freier Dienstvertrag oder Werkvertrag - hat in diesem Fall die Beklagte darzulegen und zu beweisen
 

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