Entscheidung
Datum: 29.10.2009
Aktenzeichen: 5 Sa 403/08
Rechtsvorschriften: § 4 Abs. 1 S. 1 TVG
Eine arbeitsvertragliche Klausel, in der auf tarifvertragliche Bestimmungen Bezug genommen wird, kann als Gleichstellungsabrede nur dann gewertet werden, wenn auf die tarifvertraglichen Bestimmungen, die im Falle einer arbeitnehmerseitigen Tarifbindung normativ gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG zur Anwendung kommen würden, als Ganzes Bezug genommen wird.
BAG vom 12.10.2011 - Az.: 4 AZR 810/09 - Vergleich